Sachverhalt aus Teil 1 vom 21. März 2022.

Der Gerichtsentscheid des Bundesgerichts im Jahre 2017 führte immer noch nicht zu Frieden zwischen den Nachbarn.

Das Ehepaar führte die Kindertagesstätte weiter, obwohl das Stockwerkeigentümerreglement die Nutzung der Wohnung zu Erwerbszwecken eigentlich verbot: Die Eltern brachten also ihre Kinder zur Betreuung und holten sie abends wieder ab. Für die Nachbarin führte das ständige Kommen und Gehen der Kinder, sowie deren Eltern zu einer erheblichen Störung der Ruhe.

Schliesslich bestritt die Nachbarin deshalb ein zweites Mal den Gerichtsweg, um endlich ihre Ruhe zu haben. Die erste Instanz gab der Nachbarin Recht, was auch das Kantonsgericht bestätigte. Schliesslich gelangte das Ehepaar an das Bundesgericht. Das Ehepaar berief sich darauf, dass auch kinderreiche Familien Lärm verursachen würden.

Dieses Argument der Betreiber der Kindestagesstätte wurde vom Bundesgericht verworfen und die Zulässigkeit einer Kindertagesstätte wurde ein zweites Mal abgewiesen (BGer 5A_127/2020 vom 22. April 2021). Bei kinderreichen Familien würden die Kinder nämlich nicht jeden Morgen und Abend durch das Treppenhaus geführt und die Familien würden mit ihren Kindern auch kein Geld verdienen.

Zusammenfassend gesagt, stritten beide Nachbarn über acht Jahre und gingen von Instanz zu Instanz bis hin zum Bundesgericht. Rückblickend wäre seit Beginn der Streitereien im 2013 eine Mediation offensichtlich geeigneter gewesen.

Mein Tipp: Wenn das direkte Gespräch nicht gelingt, geben Sie einer Mediation eine Chance bevor Sie den Gang vors Gericht in Betracht ziehen. Der Gerichtsweg ist häufig nicht innert kurzer Zeit erledigt und kostet neben Geld auch viel Nerven.

Bei einer Mediation übernehmen Sie selbst die Verantwortung und kommen zielorientiert zu einer passenden Lösung. Die professionelle Gesprächsleitung führt zu mehr Verständnis, was überhaupt erst die Basis für eine Ausweg aus dem Konflikt bietet.

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