Beginn des unendlichen Streits im Jahre 2014

Ein Ehepaar und die Nachbarin der gleichen Liegenschaft waren im Jahre 2013 sich in die Haare geraten, weil das Ehepaar in ihrer Eigentumswohnung eine Kindertagesbetreuung betrieb. Das Stockwerkeigentümerreglement sah vor, dass die Stockwerkeigentumseinheiten nur für Wohnzwecke verwendbar und dass eine Berufsausübung nur insoweit zulässig seien, als dass sie den Charakter und die Ruhe des Gebäudes nicht stören und die anderen Stockwerk-eigentümer nicht beeinträchtigen.

Mögliche Gespräche zwischen den Nachbarn blieben ohne gegenseitiges Verständnis und Lösung.

Das Ehepaar versuchte deshalb, ihre Erwerbstätigkeit durch eine Änderung des Stockwerkeigentümerreglements zu rechtfertigten. Dieser Anpassung von einer wohn- zu einer gewerblichen Nutzung wurde bei einer ausserordentlichen Stockwerkeigentümer-versammlung von der Mehrheit zugestimmt.

Die Nachbarin war mit diesem Entscheid ganz und gar nicht zufrieden. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass diese Nutzungsänderung der Wohnungen einen einstimmigen Entscheid erfordern müsse. Sie focht den Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft erfolgreich an: Das bisherige Reglement mit eingeschränkter Nutzung blieb bestehen.

Dieser Gerichtsprozess begann im Jahr 2014 und wurde mit dem BGer 5A_521/2017 am 17. November 2017 auf höchster Instanz entschieden. Mittlerweile sind mehrere Jahre vergangen, aber wirklich gelöst ist das Problem auch mit dem Entscheid vor Bundesgericht nicht.

Bei grossen Differenzen Gespräche zu führen ist schwierig. Bei einer professionellen Mediation werden die Interessen aller zusammengestellt, so dass ein gegenseitiges Verständnis entstehen kann. Auf dieser Basis lässt sich eine Lösung finden, damit die Zukunft für alle angenehm ist.

Dieser erste Gerichtsprozess hat hingegen drei Jahre lang für eine unangenehme Stimmung im Haus gesorgt. Fortsetzung – 2. Gerichtsprozess – folgt im nächsten Blogbeitrag.

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