Mit juristischem Wissen und Konfliktmanagement kommen zerstrittene Erbengemeinschaften wieder zum Frieden

Erbstreitigkeiten haben eine emotionale Schärfe und Tiefe, die eine Lösungsfindung in konstruktiver Weise erschwert. Seit Jahren oder Jahrzehnten schwelende Konflikte zwischen familiär verbundenen Erben brechen in einer Erbengemeinschaft plötzlich hervor. Für eine Lösung jetzt nur rechtliche Instrumente einzusetzen, erweist sich in den meisten Fällen als nicht zielführend. Hier ziehen sich rechtliche Verfahren kostenintensiv über lange Zeit. Die Erbauseinandersetzung verschiebt sich. Das schadet häufig dem Wert des Nachlasses und belastet emotional.

Eine Mediation im Erbstreit bietet sich an. Lösungen, die im Rahmen dieses Verfahrens realisiert werden, lassen zufriedenere  Parteien zurück und können zu Frieden in der Verwandschaft führen. Was muss man bei der Mediation beachten und wie kann man den passenden Mediator finden?

Was ist eine Mediation im Erbstreit?

Es geht bei der Mediation allgemein um eine spezielle Form der Beratung. Mediatoren bedienen sich dazu eines strukturierten Verfahrens. Angestrebt wird die konstruktive Beilegung des erbrechtlichen Konflikts. Der Mediator fungiert dabei als eine Art neutrale Person zwischen den streitenden Parteien. Er vermittelt in strukturierter Form die angemessene Kommunikation, die gerade bei Erbstreitigkeiten vielfach nicht mehr gegeben ist. Die Parteien müssen wieder miteinander reden und sich buchstäblich an einen Tisch setzen. Konkrete Entscheidungen trifft der Mediator nicht. Er unterstützt die Parteien dabei, am Ende eine für alle Parteien tragbare Lösung zu finden.

Tragende Säulen einer Mediation

Damit eine Mediation eine Chance für eine Streitbeilegung haben kann, müssen fünf Voraussetzungen gegeben sein:

  1. Die Mediatorin bzw. der Mediator muss neben juristischem Fachwissen über fundierte Kenntnisse einer Mediation verfügen sowie Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken beherrschen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Mediatoren für alle Beteiligten eine neutrale und allparteiliche Haltung einnimmt, um die Interessen aller Parteien ausgewogen zu berücksichtigen und eine faire Lösung zu fördern
  2. Die Lösungssuchenden erklären sich freiwillig zur Mediation bereit. Das bedeutet, bei allen bestehenden Streitigkeiten müssen die Erben grundsätzlich bereit sein, ein nachhaltiges und gutes Verhältnis zur Beilegung der Erbstreitigkeit anzustreben.
  3. Vorhandene Informationen und Wissen müssen allen Beteiligten in gleichem Ausmass zur Verfügung stehen. Während der Mediation muss gewährleistet sein, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen. Ebenso müssen sich die Beteiligten selbst deutlich machen, welche Wünsche und Interessen sie jeweils haben.
  4. Mediation erfordert von allen Seiten Offenheit. Alle Beteiligten müssen bereit sein, über die eigenen bisher starr vertretenen Forderungen hinweg auch über Befindlichkeiten, Wünsche, Hoffnungen und Interessen miteinander zu sprechen.
  5. Es wird eine Vereinbarung als Ziel festgelegt, die den Erbstreit beilegt und die Erbschaft unter den Erben aufteilt.

Wie läuft eine Mediation im Erbstreit ab

Meditationen durchlaufen grundsätzlich verschiedene Phasen. Eine vorbereitende Einführungsphase sorgt für den Einstieg in die Kommunikation und den Abschluss einer Vereinbarung zum Mediationsziel.

Gemeinsam stellen alle Beteiligten die zu beachtenden Aspekte und Themen zusammen, die im bisherigen Erbstreit eine Rolle spielen und die das Erreichen einer Lösung ermöglichen können.

Es folgt eine Klärungsphase zu den jeweiligen Interessen. Dabei soll erreicht werden, dass die Parteien von starren Positionen und Vorstellungen abweichen und Faktoren einbeziehen, die sich vielleicht auch auf einer emotionalen Ebene abspielen.

Um eine Lösung zu finden, können verschiedene kreative Techniken angewandt werden.

Die Mediation endet idealerweise mit dem Einigungsprozess und dem Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung der Erbteilung. Dieser Erbteilungsvertrag wird schliesslich bei Bedarf dem zuständigen Grundbuch eingereicht, damit die neuen Eigentumsverhältnisse geklärt werden.

Mediation Erbstreit Einigung durch Unterzeichnung

Warum eignet sich eine Mediation für einen Erbstreit besonders?

Das Schweizer Zivilgesetzbuch regelt die Erbteilung ab Art. 602. Der Erblasser kann den Nachlass im gesetzlich vorgegebenen Rahmen frei über eine letztwillige Verfügung wie ein Testament oder einen Erbvertrag verteilen. Man möchte annehmen, dass hier durch eine letztwillige Verfügung oder die gesetzliche Erbfolge Frieden zwischen den Erben erreicht wird. Es gibt dennoch viele mögliche Ursachen für einen Erbstreit.

Ungeregelte Erbfälle, die der gesetzlichen Erbfolge unterstehen, stellen auch nicht immer alle Beteiligten zufrieden. Gerade in diesen Fällen besteht die erhöhte Gefahr, dass die rechtliche Zwangsgemeinschaft der Erbengemeinschaft praktisch handlungsunfähig wird. Hier geraten die Miterben in Streit über die Verwaltung des Nachlasses und die Erbauseinandersetzung. Es kann in dieser Konstellation auch zu Streitigkeiten mit dem Willensvollstrecker kommen.

Zu Konflikten kann es auch kommen, wenn bei der Regelung des Nachlasses Pflichtteilsansprüche nicht berücksichtigt wurden oder nach dem Tod des Erblassers Angehörige dazukamen, die ihren Pflichtteil geltend machen möchten. Streitigkeiten betreffen oft auch die Höhe von Abfindungen in den Fällen, in denen ein Erbe aus der Erbengemeinschaft austreten und sich einen Anteil auszahlen lassen will.

Ebenso können Miterben darüber streiten, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Erstellung seiner letztwilligen Verfügung noch testierfähig war. Nicht selten entsteht mit der Annahme einer Testierunfähigkeit der dringende Wunsch, das Testament anzufechten. Auch hier ist ein hohes Risiko dafür gegeben, dass langwierige und kostenintensive Streitigkeiten alle Beteiligten über Jahre quälen.

Erschwert wird die rechtliche Auseinandersetzung durch emotionale Komponenten, die in Familien immer eine Rolle spielen können. Langjährige Animositäten oder das Gefühl, von Geschwistern zurückgesetzt zu werden, prägen die Atmosphäre im Erbstreit. Sie mindern die Objektivität bei bestimmten Entscheidungen und führen dazu, dass viele Miterben nicht mehr miteinander sprechen. Es entstehen fast ausweglos anmutende Situationen.

Hier ist häufig die Mediation im Erbstreit die einzige Methode, um eine Lösung zu finden, die allen Interessen und Beteiligten gerecht wird.

Die Problematik der Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft ist eine rechtliche Zwangsgemeinschaft, die in aller Regel nur ein Ziel hat: Auflösung der Erbengemeinschaft mit der Teilung der Erbschaft. Solange die Gemeinschaft besteht, müssen die beteiligten Miterben den Nachlass gemeinsam verwalten. Das kann insbesondere bei Immobilien eine komplexe und schwierige Angelegenheit sein. Bestehen bereits Konflikte und Streitigkeiten innerhalb der Familie, kommt es über die Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses schnell zum Streit.

Dabei würde es allen Beteiligten zugutekommen, wenn die Aufteilung des Erbes in der Erbauseinandersetzung harmonisch erfolgt. Erreicht wird das ohne Weiteres nur in den seltensten Fällen. Im schlimmsten Fall müssen etwa bei einer Immobilie alle Beteiligten mit den finanziellen Verlusten einer Teilungsversteigerung leben oder den schwierigen Weg der Erbteilungsklage geben.

Die Mediation im Erbstreit bietet in dieser Konstellation eine echte Alternative, um am Ende eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung durchzuführen. Auch kann sie gewährleisten, dass die Verwaltung während des Bestehens der Erbengemeinschaft angemessen und sachgerecht durchgeführt wird. Hier kann die Mediation allen Beteiligten viele Nerven und viele finanzielle Aufwendungen ersparen. Im sachlich geführten Gespräch mit der Mediatorin beruhigen sich die angespannten Nerven wieder.

Alle Beteiligten haben mit der Mediation eine Chance, ihre jeweiligen Interessen unter Rücksicht auf die Interessen der anderen Beteiligten zu realisieren. Die Mediation als objektive Vermittlung schafft es häufig auch, den Beteiligten die verschiedenen Befindlichkeiten und Interessen nahezubringen. Das nimmt den typischen Auseinandersetzungen in der Familie die Schärfe und wird im Idealfall dazu führen, dass die Beteiligten nach der Erbauseinandersetzung noch ein familienrechtliches Verhältnis untereinander pflegen können.

Der Mediator

Wie können Sie einen Mediator finden, der Ihnen in einem Erbstreit zur Seite steht? Mediation im Erbstreit erfordert in der Regel einen anwaltlichen Mediator, der neben den rechtlichen Kompetenzen eine spezielle Ausbildung zum Mediator vorzuweisen hat. Die Tätigkeit eines Mediators muss erlernt und trainiert werden. Wenn Sie einen kompetenten Mediator finden möchten, fragen Sie nach dessen Erfahrung und Ausbildung.

Ebenso sollten Sie sich einen Mediator als Anwalt auswählen, der über spezielle Kenntnisse im Erbrecht verfügt. Schliesslich zählt die Chemie zwischen allen Beteiligten. Ein Mediator im Erbstreit sollte eine Person sein, die Ihnen und den Miterben sympathisch ist. Sie werden bald einige Termine und etwas Zeit miteinander verbringen, deshalb sollte Ihnen die persönliche Art des Mediators als neutraler Vermittler liegen.

Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie am besten noch heute einen ersten Beratungstermin zu den Möglichkeiten einer Mediation und lernen Sie Ihre Mediatorin kennen.

Fazit: Mediation im Erbstreit als Chance begreifen

Eine Mediation bietet keine Garantie dafür, dass die Beteiligten in Erbstreitigkeiten zu einer konstruktiven Lösung kommen. Sie ist aber eine grosse Chance, über familiäre Hürden und Emotionalität hinweg den Nachlass vernünftig abzuwickeln und den Interessen der Beteiligten gerecht zu werden. Sie führt in den meisten Fällen zu einer schnelleren Abwicklung als ein langwieriges Gerichtsverfahren. Auch Kosten für den Rechtsstreit können mit der Mediation im Erbstreit geringer gehalten werden.