Wer arbeitsunfähig erkrankt ist, möchte sich keine Sorgen um eine Kündigung durch den Arbeitgeber und eine folgende Erwerbslosigkeit machen. Das Schweizer Arbeitsrecht trägt diesem berechtigten Arbeitnehmerinteresse Rechnung. Sperrfristen gewährleisten, dass die Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Kündigung während einer festgestellten Erkrankung eingeschränkt sind. Wann könnte es aber dennoch zu einer Kündigung kommen und worauf kommt es in den jeweiligen Fällen an? Arbeitsunfähigkeit und Kündigung Die Kündigung von Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis kommt im Kontext einer Krankheit in unterschiedlichen Konstellationen vor: Der Arbeitnehmer…