Der Kindesunterhalt  gehört zu den wichtigsten finanziellen Verpflichtungen bei der wirtschaftlichen Absicherung von Kindern. Verpflichtung, Berechnung und Zahlung führen häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten.

Der Unterhalt für Kinder erfordert spätestens bei einer Trennung/Scheidung der Eltern eine explizite Regelung. In intakten Familienverhältnissen sind die Unterhaltsleistungen der Eltern gegenüber den Kindern in der finanziellen Absicherung der gesamten Familie integriert. Bei Trennung/Scheidung kommen Fragen nach Leistungsfähigkeit und Unterhaltsverpflichtung auf. Dies führt häufig zu emotional aufgeheizten Situationen. Deshalb ist es besonders wichtig, das Thema Kindesunterhalt mit kühlem Kopf zu betrachten. Die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht kann ernste Konsequenzen bis hin zur Strafbarkeit haben.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zur Höhe, Berechnung, Dauer der Zahlungsverpflichtung und zu spezifischen Details des Verfahrens rund um den Kindesunterhalt.

Was ist Kindesunterhalt?

Grundsätzlich sind beide Elternteile verpflichtet, zum Unterhalt des Kindes beizutragen. Dies kann in Form von Betreuung, Erziehung und finanziellen Mitteln erfolgen. Der Kindesunterhalt wird gezahlt, um die finanziellen Bedürfnisse eines Kindes sicherzustellen. Der Unterhaltsbetrag muss zahlenmässig festgesetzt werden, wenn die Eltern getrennt leben. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), insbesondere in den Artikeln 276 bis 295.

Zu unterscheiden sind dabei Barunterhalt und Betreuungsunterhalt. Der Barunterhalt deckt den Grundbedarf des Kindes mit Kosten von Betreuung, Nahrung, Kleidung, Pflege, Obdach sowie Aufwendungen für die schulische/berufliche Ausbildung. In die Unterhaltsberechnung fliesst auch ein Betreuungsunterhalt ein.

Die Berechnung des Kindesunterhalts

Für die Berechnung des Kindesunterhalts sind verschiedene Faktoren massgeblich. Die Berechnung des Kindesunterhalts basiert auf dem Bedarf des Kindes und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Der Bedarf umfasst dabei Lebenshaltungskosten wie Nahrung, Kleidung, Wohnkosten, Gesundheitskosten und Bildungskosten.

Die Berechnung der Alimente ist eine komplexe Angelegenheit, sodass im Regelfall eine selbstständige Berechnung nicht infrage kommt.

Bei einer alternierenden Obhut tragen beide Elternteile auch finanziell zum Unterhalt des Kindes bei.

Leistungsfähigkeit

Die Leistungsfähigkeit eines Elternteils bezieht sich auf dessen finanzielle Fähigkeit, Unterhalt für das Kind zu leisten. Sie wird anhand verschiedener Faktoren beurteilt, um zu ermitteln, wie viel der betreffende Elternteil zur Unterstützung des Kindes beitragen kann. Das aktuelle Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist der Hauptfaktor und umfasst Löhne, Gehälter, Boni und andere regelmäßige Einnahmen. Auch das Vermögen des Elternteils wird berücksichtigt, darunter Ersparnisse, Immobilien, Wertpapiere und andere Vermögenswerte.

Laufende Ausgaben und finanzielle Verpflichtungen wie Krankenkasse, Kosten für den eigenen Lebensunterhalt und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber anderen Personen werden ebenfalls einbezogen. Die Wohnkosten, die der Elternteil trägt, beeinflussen ebenfalls die Leistungsfähigkeit, wobei angemessene Miet- oder Hypothekenzahlungen berücksichtigt werden.

Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit zielt darauf ab, eine faire Balance zwischen den finanziellen Möglichkeiten des unterhaltspflichtigen Elternteils und den Bedürfnissen des Kindes zu finden. Dabei wird sichergestellt, dass der Unterhaltspflichtige nicht übermässig belastet wird, aber dennoch einen angemessenen Beitrag zur Versorgung des Kindes leistet.

In wirtschaftlich sehr knappen Verhältnissen bleibt dem finanziell Unterhaltspflichtigen auf jeden Fall das Existenzminimum, selbst wenn es für das Existenzminimum des Kindes nicht reichen sollte.

Kosten im Unterhaltsverfahren

Die Kosten in einem Unterhaltsverfahren für Kinder setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Grundsätzlich hat die unterliegende Partei eines Rechtsstreits die Kosten zu tragen. Im Familienrecht wird von dieser Prämisse oft abgewichen. Das Gericht kann die Kosten nach Ermessen verteilen (Art. 107 lit. c. ZPO).

Es wird niemand in diesem Verfahren aus Kostengründen rechtlos gestellt. Wer nicht leistungsfähig ist, kann unentgeltliche Rechtspflege beantragen.

Klagt das Kind direkt gegenüber einem Elternteil, gehören die Anwaltskosten zu den ausserordentlichen aber notwendigen Aufwendungen, welche ebenfalls zum Unterhalt gehören. Ein vermögender Unterhaltspflichtiger müsste also die Anwaltskosten seines Kindes übernehmen.

Nicht bezahlen von Kindesunterhalt

Kindesunterhalt wird trotz Strafandrohung häufig nicht freiwillig gezahlt. Bleiben klärende Gespräche und Mahnungen ohne Erfolg, kommt eine Beitreibung der Unterhaltszahlungen in Betracht.

Der bessere Weg kann die Schuldneranweisung sein. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungen direkt von Dritten erwirkt werden, etwa vom Arbeitgeber des Unterhaltsverpflichteten.

Ausstehende Unterhaltsbeiträge können für Betroffene schnell zu einer existenziellen Frage werden. Möglich wäre für zukünftige Unterhaltsbeiträge eine Alimentenbevorschussung bei der Gemeinde zu beantragen. Rechtlich gesehen wird dabei der Anspruch auf Zahlung des Kindesunterhalts an die Gemeinde abgetreten, die bis zu einem gewissen Betrag mit der Unterhaltszahlung in die Vorkasse geht.

Machen sich Unterhaltsverpflichtete strafbar, wenn sie trotz Leistungsfähigkeit ihre Verpflichtung zur Unterhaltszahlung vernachlässigen? Nach Art. 217 Abs.1 StGB droht auf Antrag Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, wenn der Unterhaltsverpflichtete ganz oder teilweise seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Auch vor diesem Hintergrund sollte die Verpflichtung zum Kindesunterhalt ernst genommen werden.

Mit Alimenten für Kinder besser zum Anwalt

In diesem Beitrag wurde die rechtliche Situation rund um den Unterhalt für Kinder skizziert. Das Thema ist rechtlich und faktisch komplex. Jeder Fall ist individuell. Hier kommen schnell weitere Fragen auf: Lässt sich etwa der Unterhaltsbeitrag senken, zum Beispiel durch alternierende Obhut? Ist es sinnvoll die Zahlung möglichst zügig beitreiben? Können sich Eltern ohne Gericht auf Alimente für Kinder einigen?

Es empfiehlt sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens anwaltliche Beratung und Vertretung. Das Kindeswohl sollte bei allen verständlichen Emotionen und hitzigen Auseinandersetzungen zwischen den Eltern nie ausser Acht gelassen werden. Mit Unterstützung von Anwälten kann es gelingen, auch ohne Kindesvertretung und Verfahrensbeistandschaft zu angemessenen Lösungen beim Kindesunterhalt zu kommen.